Tag Archives: Brunnenstraße

Mieterhöhungen sind keine Selbstverständlichkeit

28 Sept

Schon im März lehnte das Berliner Amtsgericht in erster Instanz die Klage der Eigentümer der Brunnenstraße 6/7 ab. Nun hat auch das Landgericht die Argumente der Mieter*innen bestätitgt. Hier findet ihr die Pressemitteilung der Brunnen 6/7.

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Mieterhöhungen sind keine Selbstverständlichkeit: Widerstand zahlt sich aus – Landgericht folgt ohne Verhandlung der Mieter_innen-Argumentation auf ganzer Linie

Im Hausprojekt Brunnenstr. 6/7 sind „Mieterhöhungen ausgeschlossen“. Ohne Wenn und Aber.
So steht es in den Mietverträgen der 80-90 Bewohner_innen, und so ist auch die Auslegung des Landgerichts in zweiter Instanz. Am 17.9.2015 erging der Beschluss, die Berufung des Vermieters abzuweisen und damit die Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung endgültig abzulehnen. „Wir haben mit unserer Auffassung 100% Recht bekommen. Zusammenhalten und zusammen kämpfen lohnt sich!“ sagte eine Vertreterin des Projekts in einer ersten Reaktion.

Den betreffenden Passus hatten die Besetzer_innen vor über 15 Jahren erkämpft – nun wollte der Hauseigentümer selbst den damals am Runden Tisch mit der Stadt gefundenen Kompromiss kippen.

Im Hausprojekt hatte es nach Besetzung, Verhandlungen am Runden Tisch und Sanierung eine Staffelmiete gegeben. 2013 hatte der Vermieter die Mieter_innen aufgefordert, eine Mieterhöhung in Höhe der gesetzlichen Höchstgrenze zu zahlen. Das hatten diese mit Verweis auf eine Klausel im Mietvertrag abgelehnt: „Weitere Mieterhöhungen sind ausgeschlossen.“ Der Vermieter entschied sich daraufhin, eine Mieterin zu verklagen. Am 4.3. folgte das Amtsgericht in einer ca.10-minütigen Verhandlung der Argumentation von Moritz Heusinger, Anwalt der Mieter_innen, dass die Formulierung im Mietvertrag eine Mieterhöhung endgültig ausschließe. Dem schloss sich das Landgericht nun ohne Verhandlung an. Da half es dem Vermieter auch nichts, Vorwürfe von vor 20 Jahren aus der Mottenkiste zu holen. Weiterlesen

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Die Brunnen wird Mitte Zwanzig!

21 Aug

Hoffest-flyerDie Groni50 gratuliert dem letzten schönen Haus in der Brunnenstraße und schließst sich euren Geburtstagswünschen an: Auf das die Brunnenstr. 6/7 als kollektives Wohnprojekt noch existiert, „wenn alle Tourist*innen schon lange wieder weg sind und die Lofts nach und nach verfallen, wenn wir sie umbauen zu großen WGs und wieder Platz finden auf den Straßen zu tanzen.”

Alles zur Geburtstagsfeier gibs hier.

„Weitere Mieterhöhungen sind ausgeschlossen“

4 Mär

In erster Instanz gewinnt die Brunnenstraße gegen den Eigentümer vor dem Berliner Amtsgericht. Die Richterin bestätigt den Wortlaut des Mietvertrags: „Weitere Mieterhöhungen sind ausgeschlossen“.

Am 4. März 2015 ging es vor Gericht. Der Eigentümer der Brunnenstraße 6/7 in Berlin-Mitte, Klaus Gawehn, verklagte die Bewohner*innen. Obwohl in deren Mietvertrag eindeutig steht, dass weitere Mietersteigerungen nach einer zehnjährigen Staffelmieterhöhung ausgeschlossen seien, will er anhand des Mietspiegels draufschlagen. Die Verhandlungen im Vorfeld des Gerichtsprozesses brach der Eigentümer unvermittelt ab.

Eindeutiger kann ein Mietvertrag nicht sein

Vor dem Amtsgericht sowie im Gerichtssaal hatten sich die Unterstützer*innen der Brunnenstraße mit Kaffee und Schnittchen zusammengefunden. „Wir wollen keine Stadt, in der nur die Reichen sich aussuchen können, wo sie wohnen wollen, in der Miete zahlen heißt, über die Hälfte des Einkommens für die Miete ausgeben zu müssen und in der Menschen zwangsgeräumt werden“, so die Bewohner*innen der Brunnenstraße auf der Kundgebung. Per Telefon bekamen die Demonstrant*innen Nachrichten über die Ereignisse im Gerichtssaal. Die Richterin schlug eine erneute Mediation vor, die der Eigentümer allerdings ablehnte. In der Folge bestätigte die Richterin, was auch eindeutig im Mietvertrag zu lesen ist: „Weitere Mieterhöhungen sind ausgeschlossen.“ Dann sind sie eben auch ausgeschlossen. Deutlicher geht es kaum.

Klage zulässig, Berufung möglich

Bleibt allerdings ein Wermutstropfen. Die Richterin befand die Klage anhand des Mietspiegels zunächst für zulässig. Es sei außerdem irrelevant, dass die Brunnenstraße gar nicht nach der üblichen Wohnform Schlafzimmer-Küche-Bad bewohnt sei. Es zähle einzig der Wortlaut des Mietvertrags. Leider zeigt das einmal mehr, dass politische Auseinandersetzungen im Rechtsweg nur bedingt Chancen haben. Ein anderes, politisches Wohnen, das de facto nicht nach bürgerlichen Standards funktioniert, findet de jure keinen Ausdruck und ist daher auch kein juristisches Argument. Dem Eigentümer bleibt es ebenso offen, gegen das in drei Wochen ergehende Urteil Berufung einzulegen.

Dennoch: Dies ist ein erster Erfolg für die Brunnenstraße! Die Groni50 freut sich und stößt mit an. Solidarität ist eine Waffe! Die Häuser denen, die sie brauchen!

Die Pressemitteilung der Bewohner*innen findet Ihr hier: linksunten.