Schon im März lehnte das Berliner Amtsgericht in erster Instanz die Klage der Eigentümer der Brunnenstraße 6/7 ab. Nun hat auch das Landgericht die Argumente der Mieter*innen bestätitgt. Hier findet ihr die Pressemitteilung der Brunnen 6/7.
Mieterhöhungen sind keine Selbstverständlichkeit: Widerstand zahlt sich aus – Landgericht folgt ohne Verhandlung der Mieter_innen-Argumentation auf ganzer Linie
Im Hausprojekt Brunnenstr. 6/7 sind „Mieterhöhungen ausgeschlossen“. Ohne Wenn und Aber.
So steht es in den Mietverträgen der 80-90 Bewohner_innen, und so ist auch die Auslegung des Landgerichts in zweiter Instanz. Am 17.9.2015 erging der Beschluss, die Berufung des Vermieters abzuweisen und damit die Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung endgültig abzulehnen. „Wir haben mit unserer Auffassung 100% Recht bekommen. Zusammenhalten und zusammen kämpfen lohnt sich!“ sagte eine Vertreterin des Projekts in einer ersten Reaktion.
Den betreffenden Passus hatten die Besetzer_innen vor über 15 Jahren erkämpft – nun wollte der Hauseigentümer selbst den damals am Runden Tisch mit der Stadt gefundenen Kompromiss kippen.
Im Hausprojekt hatte es nach Besetzung, Verhandlungen am Runden Tisch und Sanierung eine Staffelmiete gegeben. 2013 hatte der Vermieter die Mieter_innen aufgefordert, eine Mieterhöhung in Höhe der gesetzlichen Höchstgrenze zu zahlen. Das hatten diese mit Verweis auf eine Klausel im Mietvertrag abgelehnt: „Weitere Mieterhöhungen sind ausgeschlossen.“ Der Vermieter entschied sich daraufhin, eine Mieterin zu verklagen. Am 4.3. folgte das Amtsgericht in einer ca.10-minütigen Verhandlung der Argumentation von Moritz Heusinger, Anwalt der Mieter_innen, dass die Formulierung im Mietvertrag eine Mieterhöhung endgültig ausschließe. Dem schloss sich das Landgericht nun ohne Verhandlung an. Da half es dem Vermieter auch nichts, Vorwürfe von vor 20 Jahren aus der Mottenkiste zu holen. Weiterlesen