In erster Instanz gewinnt die Brunnenstraße gegen den Eigentümer vor dem Berliner Amtsgericht. Die Richterin bestätigt den Wortlaut des Mietvertrags: „Weitere Mieterhöhungen sind ausgeschlossen“.
Am 4. März 2015 ging es vor Gericht. Der Eigentümer der Brunnenstraße 6/7 in Berlin-Mitte, Klaus Gawehn, verklagte die Bewohner*innen. Obwohl in deren Mietvertrag eindeutig steht, dass weitere Mietersteigerungen nach einer zehnjährigen Staffelmieterhöhung ausgeschlossen seien, will er anhand des Mietspiegels draufschlagen. Die Verhandlungen im Vorfeld des Gerichtsprozesses brach der Eigentümer unvermittelt ab.
Eindeutiger kann ein Mietvertrag nicht sein
Vor dem Amtsgericht sowie im Gerichtssaal hatten sich die Unterstützer*innen der Brunnenstraße mit Kaffee und Schnittchen zusammengefunden. „Wir wollen keine Stadt, in der nur die Reichen sich aussuchen können, wo sie wohnen wollen, in der Miete zahlen heißt, über die Hälfte des Einkommens für die Miete ausgeben zu müssen und in der Menschen zwangsgeräumt werden“, so die Bewohner*innen der Brunnenstraße auf der Kundgebung. Per Telefon bekamen die Demonstrant*innen Nachrichten über die Ereignisse im Gerichtssaal. Die Richterin schlug eine erneute Mediation vor, die der Eigentümer allerdings ablehnte. In der Folge bestätigte die Richterin, was auch eindeutig im Mietvertrag zu lesen ist: „Weitere Mieterhöhungen sind ausgeschlossen.“ Dann sind sie eben auch ausgeschlossen. Deutlicher geht es kaum.
Klage zulässig, Berufung möglich
Bleibt allerdings ein Wermutstropfen. Die Richterin befand die Klage anhand des Mietspiegels zunächst für zulässig. Es sei außerdem irrelevant, dass die Brunnenstraße gar nicht nach der üblichen Wohnform Schlafzimmer-Küche-Bad bewohnt sei. Es zähle einzig der Wortlaut des Mietvertrags. Leider zeigt das einmal mehr, dass politische Auseinandersetzungen im Rechtsweg nur bedingt Chancen haben. Ein anderes, politisches Wohnen, das de facto nicht nach bürgerlichen Standards funktioniert, findet de jure keinen Ausdruck und ist daher auch kein juristisches Argument. Dem Eigentümer bleibt es ebenso offen, gegen das in drei Wochen ergehende Urteil Berufung einzulegen.
Dennoch: Dies ist ein erster Erfolg für die Brunnenstraße! Die Groni50 freut sich und stößt mit an. Solidarität ist eine Waffe! Die Häuser denen, die sie brauchen!
Die Pressemitteilung der Bewohner*innen findet Ihr hier: linksunten.