Tag Archives: Zwangsräumnung

Kommunale Räumungen: mehr Klagen trotz weniger Mietrückstände

29 Jul

Die Stadtsoziolog*innen Laura Berner, Andrej Holm, Inga Jensen haben die Studie „Zwangsräumungen und die Krise des Hilfesystems – eine Fallstudie in Berlin“ herausgegeben. Die Autor*innen untersuchten von 2009 bis 2013 mittels behördlichen Quellen, amtlichen Statistiken und Interviews das Ausmaß und die räumliche Verteilung von Zwangsräumungen in Berlin. Dabei haben sie auch einen Blick auf die öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften geworfen. Die GESOBAU liegt bei den Zwangsräumungen im Vergleich zu den anderen Gesellschaften ganz weit vorn. Hier könnt ihr den Exkurs der Studie zu den kommunalen Wohnungsbaugesellschaften lesen. Die ganze Studie und auch die Quellenangaben (S. 107ff.) aus diesem übernommenen Textteil (S. 19) findet ihr hier.

ZwangsräumungTitelUnabhängig von den politischen Vorgaben und der sozialen Rhetorik des Mietenbündnisses (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt 2014a) orientieren sich die öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften in ihrer alltäglichen Bewirtschaftungspraxis – wie andere Wohnungsunternehmen auch – an den klassischen Kriterien des Wohnungsmanagements. Insbesondere auf Mietrückstände reagieren auch die kommunalen Unternehmen mit Klagen auf die Zahlung der Mietrückstände und in letzter Konsequenz mit der Räumung der Wohnung. Zur Optimierung dieses Mahnwesens haben die kommunalen Wohnungsbaugesellschaften teilweise gesonderte Abteilungen – sogenannte Forderungsmanagments – eingerichtet. Unabhängig vom Tagesgeschäft der Vermietung und Bewirtschaftung wird bei Mietrückständen ein Routineprogramm aus Ansprache, Mahnung, Prüfung und der Einreichung einer Räumungsklage abgespult. Ziel ist es einerseits, durch den verstärkten Druck auf die Mieter*innen eine Nachzahlung zu erwirken und andererseits, das Kündigungs- und Räumungsverfahren durch eine frühzeitige Kündigung (ab „einer Monatsmiete plus einen Cent“ [Landeseigene Wohnungsbaugesellschaft (degewo), 17.02.2014]) zu beschleunigen, um im Falle einer nicht erfolgten Einigung mit den Mieter*innen die Verfahrensverluste zu minimieren. Gerichtliche Kündigungen und die Einreichung von Räumungsklagen werden nach Aussagen eines Mitarbeiters der Leitungsebene einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft gezielt eingesetzt, um bei Mieter*innen eine Reaktion zu erzwingen (ebd.).

Die Wohnungsbaugesellschaften setzen zur Lösung von Problemen dabei (nicht nur im Bereich der Mietrückstände) immer häufiger auf den Weg der juristischen Klagen. In einem repressiven Verständnis von Kommunikation sieht das Forderungsmanagment in der Klage eine notwendige Grundlage für das Gespräch mit den Mieter*innen, weil „die nur so den Ernst der Lage erkennen“ (ebd.).

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9.4.: Zwangsräumung in Reinickendorf

10 Apr

Heute Di., den 09.04.2013, wurde die Wohnung von Rosemarie F. in der Aroser Alle 92 in Berlin-Reinickendorf um 9.30 Uhr im dritten Anlauf geräumt. Die Polizei war mit einem Großaufgebot mit ca. 140 Polizisten und 30 Einsatzfahrzeugen vertreten. Bereits am Freitag, den 06.04., versuchte die Polizei durch Präsenz mehrerer Einsatzkräfte, davon mindestens einer im Cafe, eine Nachbarschaftsversammlung im Cafe am See in Reinickendorf einzuschüchtern.

Pressemitteilung vom Bündnis Zwangsräumungen verhindern

Die Räumung war für Rosemarie F.s Gesundheitszustand so belastend, dass sie nicht vor Ort sein konnte. Vor Ort waren aber 120 Unterstützer_innen und Nachbar_innen, die ihrem Protest gegen hohe Mieten, Verdrängung und Zwangsräumung lautstark Ausdruck verliehen und zeigten: Zwangsräumung und Verdrängung passieren nicht mehr still und leise und schon gar nicht unwidersprochen.

Die Gerichtsvollzieherin kam um 9.00 Uhr mit dem Anwalt der Eigentümerin und lies durch einen Schlosser die Wohnungsschlösser auswechseln,. Die Schlüssel gehen an die Eigentümerin Birgit Hartig, die damit die Verfügungsgewalt über die Wohnung hat. Die Räumung erfolgte obwohl von Rosemarie F.s Anwalt Beschwerde beim Landgericht eingelegt wurde, da vom Gericht nicht alle Anträge bearbeitet wurden. Das Gericht entschied, wie so oft, für die Eigentümerin und lehnte die Beschwerde ab. Dagegen wurde Widerspruch eingelegt.

Für die schwerbehinderte und schwer kranke Rosemarie F. bedeutet dies die Obdachlosigkeit. Für Rosemarie F. war die Wohnung der letzte Rückzugsort, erst letzte Woche wurde ihr erneut, auf Anfrage des Gerichtes, durch ein fachärztliches Attest bestätigt, dass ihr eine Wohnungsräumung nicht zuzumuten ist. So werden durch Politik und Justiz selbst gegen alte und kranke Menschen die Interessen der Eigentümer gnadenlos durchgesetzt.

Hintergrund:
27.2. – Zwangsräumung in der Aroser Allee
Zwangsräumung in letzter Minute ausgesetzt