In einer Pressemitteilung schreiben die Bewohner_innen des Wohnprojekts Plan B über die Hausdurchsuchung vom 18. Juli 2016 und ihr jetzt zugesprochenes Recht vom Amtsgericht Hamburg: „Für die tatsächlich durchsuchten Wohnräume (…) lag keine Durchsuchungsanordnung vor“, heißt es in der Begründung des Amtsgerichts, die einer Bewohnerin des Hauses vorliegt.
Bei dem am 18. Juli 2016 mit einem Großaufgebot von 250 Polizist_innen, darunter vermummte Spezialeinheiten mit Maschinenpistolen, durchgeführten Einsatz brachen Beamt_innen die Tür zur Wohnung auf und bedrohten Bewohner_innen des Hauses mit vorgehaltener Schusswaffe. Die Polizei fand bei der rechtswidrigen Durchsuchung der Wohnung keine Drogen, konnte aber eine handelsübliche Verteilersteckdose sicherstellen. „Das Gericht bestätigt mit seiner Feststellung den Eindruck, dass es sich bei dem Einsatz in unserer Wohnung vor zwei Jahren weniger um eine Hausdurchsuchung als um einen bewaffneten Einbruch handelte, der die Einschüchterung der Bewohner_innen zum Ziel hatte“, erklärt ein Bewohner des Wohnprojekts. Aus juristischer Sicht war „der Polizeieinsatz, den die Staatsanwaltschaft bis zuletzt zu rechtfertigen suchte, ein Skandal“, sagt der Rechtsanwalt Lino Peters, „für das Eindringen in die Wohnung meiner Mandantin gab es keinerlei Rechtsgrundlage. Hierauf hatten die AnwältInnen bereits im Rahmen des Einsatzes hingewiesen.“
Die nachträgliche Feststellung der Rechtswidrigkeit dieses Polizeieinsatzes fügt sich ein in das Bild, das auch die brutale Repression während und im Nachgang des G20-Gipfels in Hamburg zeichnet: Rechtliche Vorgaben gelten der Polizei zunehmend als lästige Fesseln im Kampf gegen linke Strukturen. Die Hamburger Polizei handelt willkürlich und als eigenständiger politischer Akteur immer häufiger nach der Maxime: Erst schlagen, dann fragen.
Die Feststellung, wie viele der Einsätze der Taskforce-Drogen, die täglich vor den Häusern der Hafenstraße und an anderen Orten in Hamburg stattfinden und sich vor allem gegen Geflüchtete richten, rechtswidrig sind, war nicht Sache des Gerichts. Eine juristische Prüfung käme wohl
auch in diesem Fall zu einem für die Polizei ungünstigen Ergebnis.
»PM der Bewohner_innen des Wohnprojekts Plan B«
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