Die Spitzen von CDU und SPD haben sich auf einen Gesetzesentwurf zur Bekämpfung der Wohnungsnot in Berlin geeinigt. Der Spielraum für Mieterhöhungen soll dabei verringert werden und eine Zweckentfremdung von Mietwohnungen ausgeschlossen werden. Die Zweckentfremdungsklausel wurde im Jahr 2002 gerichtlich gekippt.
Die Berliner Mietergemeinschaft dazu:
Bereits der Denkansatz, in bestimmten Stadtteilen die Zweckentfremdung immer bis zum Erreichen der Wohnungsnot zuzulassen, ist grober Unfug. Es ist nicht verständlich, weshalb sich der Senat nicht einfach an die Verpflichtung der Berliner Verfassung hält. Artikel 28 gebietet: „Das Land fördert die Schaffung und Erhaltung von angemessenem Wohnraum, insbesondere für Menschen mit geringem Einkommen, sowie die Bildung von Wohnungseigentum.“ Das Verfassungsgebot gilt nicht etwa eingeschränkt für den Fall, dass Wohnungsmangel besteht. Das Verfassungsgebot gilt immer und nicht nur unter bestimmten Voraussetzungen. Der SPD-Fraktion des Abgeordnetenhauses liegt bereits ein anderer Gesetzentwurf zum Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum vor, welcher das vorgenannte Verfassungsgebot zur Grundlage hat. Hegen wir die Hoffnung, dass die Abgeordneten diesen Gesetzentwurf zur Beschlussvorlage nehmen und sich nicht auf den untauglichen Lösungsweg des Senators Müller begeben.
mehr dazu: Berliner Mietergemeinschaft
Kommentar verfassen